Konditionen und Preise
Sie schließen einen Behandlungsvertrag mit mir ab. Das heißt, ich schreibe Ihnen eine Rechnung. Systemische Psychotherapie im Einzelsetting rechne ich nach GOP und den seit 01.07.2024 gültigen Abrechnungsempfehlungen zur GOP ab.
Das Honorar bezieht sich, sofern nicht anders angegeben, auf 50 Minuten.
Privatversicherte (PKV), Beihilfe
- Erstgespräch 134,06 €
- Probatorische Sitzungen, bis zu 5 Sitzungen à 134,06 €
- Vertiefte biographische Anamnese 123,34 €
- Psychotherapiesitzungen à 134,06 €
- Bericht an den Gutachter 67,03 € (ggf.)
- Tests / diagnostisches Interview 75,75 € (ggf.)
- Erhebung des aktuellen psychischen Befundes à 33,52 € (ggf.)
- Gruppentherapie Honorar richtet sich nach Sitzungsdauer und Gruppengröße.
Bitte klären Sie die Erstattungsbedingungen vorab mit Ihrem Kostenträger. Zur Klärung der Vertragsmodalitäten können Sie diese Checkliste nutzen.
Selbstzahlende
Einzeltherapie
- Erstgespräch 134,06 €
- Probatorische Sitzungen (2–4) für Anamnese und Prozessplanung 134,06 €
- * Psychotherapiesitzungen à 134,06 €
- Zusatzleistungen (Tests/ diagnostisches Interview 75,75 €, vertiefte biographische Anamnese 123,34 €, ggf. zusätzliche telefonische Beratung)
* es besteht die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, orientiert an den finanziellen Möglichkeiten. Sprechen Sie mich gern an.
Paartherapie
150 € / 60 Minuten
200 € / 90 Minuten
* Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Paartherapie oder Familientherapie?
Psychologische Beratung, Paartherapie oder Paarberatung, Familientherapie sind immer privat zu erbringen. Im Rahmen von Systemischer Einzelpsychotherapie (über die private Krankenkversicherung, Beihilfe oder das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkasse) ist es möglich einmalig oder regelhaft Angehörige in den therapeutischen Prozess einzubeziehen. Voraussetzung dafür ist eine bewilligte Einzelpsychotherapie.
Systemische Beratung oder Coaching
Coaching/Beratung ist für persönliche/berufliche Fragestellungen ohne Krankheitswert.
150 € / 50 Minuten
* Kosten für berufsbezogenes Coaching (z. B. Stress/Überlastung, Burnout-Prävention, Führung/Kommunikation, Konflikte am Arbeitsplatz) können je nach Einzelfall steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten/Betriebsausgaben). Bitte klären Sie die Absetzbarkeit mit Ihrer Steuerberatung bzw. dem Finanzamt.
Gesetzlich Versicherte - Kostenerstattungsverfahren
Ich betreibe eine Privatpraxis und besitze daher keinen Kassensitz. Eine Abrechnung über die Chipkarte ist deshalb nicht möglich. Sie müssen daher im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit von maximal drei Monaten von keinem Psychotherapeuten mit Kassensitz behandelt werden können, können Sie eine Behandlung bei mir in Anspruch nehmen und einen Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Wenn Sie mich vorab persönlich kennenlernen möchten oder Unterstützung bei den Antragsunterlagen benötigen, biete ich Ihnen ein Erstgespräch an. Dies ist eine Selbstzahlerleistung (psychotherapeutische Sprechstunde: 134,06 €). Diese Leistung wird üblicherweise nicht von der Krankenkasse übernommen.
Für den Antrag Ihrer Behandlung in der Kostenerstattung ist erforderlich:
- PTV11 Formular (Individuelle Patienteninformation) wird von einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in der psychotherapeutischen Sprechstunde ausgestellt und enthält eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Bei Bedarf wird ein Vermerk hinzugefügt, dass eine Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist (ggf. Dringlichkeits-/Vermittlungscode). Eine Liste der kassenzugelassenen Psychotherapeuten gibt es bei den „Kassenärztlichen Vereinigungen".
- Konsiliarbericht (häufig angefordert): Ärztliche Abklärung körperlicher Ursachen bzw. Kontraindikationen vor Beginn einer Richtlinientherapie.
- Dokumentation der vergeblichen Therapieplatzsuche im Kassensystem: Liste Ihrer Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Praxen (Datum, Kontaktweg, Ergebnis/Wartezeit/Absage). Auch Vermittlungsversuche über 116117/TSS und ggf. über die Krankenkasse sollen dokumentiert werden.
- Optional (hilfreich): zusätzliche ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung, falls vorhanden.
Weitere Information zum Kostenerstattungsverfahren (GKV) finden Sie hier:
Absageregelungen
Die Praxis für systemische Psychotherapie ist eine Terminpraxis, d.h. es werden individuelle, feste Beratungstermine mit Ihnen vereinbart. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert. Bei versäumten Terminen bzw. nicht rechtzeitig vorher abgesagten Terminen, gibt es keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin berechne ich 50 % des Honorars. Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen berechne ich 100 % des Honorars. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als vier Wochen gilt eine Wiederaufnahme als neue Terminvereinbarung. Maßgeblich ist dann das vor dem nächsten Termin in Textform mitgeteilte Honorar.
Berufsrechtlicher Status / Approbation
Ich bin Psychologische Psychotherapeutin (Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz). Die Approbation wurde durch das Land Berlin (Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo) erteilt.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet.