Konditionen und Preise
Die Sitzungen
- Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, Paar- oder Familiensitzungen 60 bzw. 90 Minuten und finden online bzw. in meiner Praxis statt.
- Die Anzahl der Sitzungen insgesamt ist flexibel und wird nach Bedarf vereinbart bzw. kann im Voraus festgelegt werden.
- Fest vereinbarte Termine müssen bitte spätestens bis zu 48 Stunden vorher abgesagt werden, damit sie nicht in Rechnung gestellt werden müssen, siehe Absageregelungen.
Die Preise
Sitzungen vor Ort
Einzelne Personen — 80 € à 50 Minuten
Paare — 120 € à 60 Minuten
Absageregelungen
Vorteile für Selbstzahler
- Sie erhalten umgehend einen Therapieplatz und Hilfe, d.h. Sie haben keine langen Wartezeiten.
- Unsere gemeinsame Arbeit bedarf keiner Bürokratie und keiner Genehmigungen.
- Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden usw.) anonym.
- Eine große Anzahl von Verfahren kann angewandt werden, da die Beschränkung auf die vier klassischen, von den Krankenkassen finanzierten Methoden wegfällt.
- Es muss keine Krankheitsdiagnose gestellt werden.
- Ebenso wird keine Diagnose einer psychischen Erkrankung an die Krankenversicherung übermittelt. D.h., Sie werden dort nicht als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst. Dies wiederum kann finanzielle Vorteile haben, wenn Sie eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung abschließen, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen.
- Auch bei einer anstehenden Verbeamtung (Lehramt, Bundeswehr, Justiz, Polizei und Kriminaldienst etc.) kann es Vorteile haben, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Im Unterschied zu einer von der Kasse erstatteten Psychotherapie findet keine Dokumentation mit Diagnosehinterlegung statt, auf die der Amtsarzt bei einer Schweigepflichtentbindung zugreifen könnte.
Steuerliche Geltendmachung
Es besteht die Möglichkeit, Honorare für therapeutische Behandlungen im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit bzw. Gesunderhaltung) von der Steuer abzusetzen.
Im Falle von beruflich bedingten Konflikten und Erkrankungen können die Kosten für eine privat bezahlte Psychotherapie als Werbungskosten voll abgesetzt werden.
Genauere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder bei Ihre*m Steuerberater*in erfragen.
Ermäßigungen
Damit meine Unterstützung so vielen Menschen wie möglich zugänglich ist, erhalten Sie von mir eine Ermäßigung nach (Selbsteinschätzung und) Absprache.
Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)
Ich verfüge über die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – beschränkt auf das Gebiet Psychotherapie – erteilt durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Gesundheitsamt.
Schweigepflicht
Ich bin als Psychotherapeutin (Heilpraktikergesetz) gemäß § 630a BGB an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.